Zusammenfassung: Der OGH nahm zur Frage Stellung, wann eine Anmeldung zur Durchführung einer Kapitalerhöhung durchgeführt werden darf und welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 2 AktG; § 28a AktG; § 29 Abs 1 AktG; § 151 AktG; § 155 AktG; § 156 AktG