Zusammenfassung: Das OLG Graz prüfte, ob nach dem UGB Veräußerer im Hinblick auf einen Haftungsausschluss antragslegitimiert sind.
Rechtsgrundlagen: § 38 abs 4 UGB; § 3 Z 10 FBG; § 2 AußStrG
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Zusammenfassung: Das OLG Graz prüfte, ob nach dem UGB Veräußerer im Hinblick auf einen Haftungsausschluss antragslegitimiert sind.
Rechtsgrundlagen: § 38 abs 4 UGB; § 3 Z 10 FBG; § 2 AußStrG
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