§ 165 AußStrG; § 183 AußStrG; § 166 AußStrG
Der OGH untersuchte, ob Forderungen des Nachlasses im Hinblick auf allfällige Aktivposten im Verlassenschaftsverfahren auch nachträglich rechtswirksam geltend gemacht werden können und ob diese im Inventar entsprechend zu berücksichtigen sind.