§ 13 AO; § 10 Abs 1 AO; § 12 AO; § 8 AO; § 1 KO
Der OGH beschäftigte sich mit dem Umfang der Grundbuchssperre iSd § 13 AO und prüfte, ob diese nur für richterliche Pfand- und Befriedigungsrechte gelten kann. Der Autor geht dabei nicht nur auf die rechtlichen Aspekte in der diesbezüglichen Judikatur, sondern auch auf die Meinungen der Lehre hierbei ein.