§ 95 Abs 2 GBG; § 5 Abs 3 WEG; § 13 Abs 3 WEG; § 57 Abs 1 GBG
Der OGH ging auf die Zulässigkeit der Löschung von Zwischeneinträgen ein. Er prüfte, welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind und ob auch die teilweise Löschung nur auf einen halben übertragenen Mindestanteil zulässig sein kann.