Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob ein neuer Gesellschafterbeschluss vorgelegt werden muß, wenn ein Geschäftsführer rückwirkend bestellt wird.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 GmbHG; § 16 Abs 1 FBG; § 24 FBG
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Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob ein neuer Gesellschafterbeschluss vorgelegt werden muß, wenn ein Geschäftsführer rückwirkend bestellt wird.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 GmbHG; § 16 Abs 1 FBG; § 24 FBG
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