§ 177 UGB; § 119 UGB; § 139 UGB
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, in welcher Form die Nichtigkeit von Beschlüssen einer Personengeselllschaft geltend gemacht werden kann, obwohl das Personengesellschaftsrecht keine eigene Regelungen hierfür vorsieht. Weiters geht er der Fragestellung nach, wie das Stimmrecht durch Bevollmächtigte hierbei ausgeübt werden kann.