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Ein spanischer Notar kann einen Abtretungsvertrag errichten

ZivilrechtJudikaturNZ 2009/67NZ 2009, 222 Heft 7 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob ein spanischer Notar, der Mitglied der internationalen Union des Notariats ist, einen Abtretungsvertrag errichten kann.

Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbhG

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