§ 91 GmbHG; § 93 Abs 5 GmbHG
Der OGH prüfte, ob ein Anspruch einer GmbH gegen den Haftpflichtversicherer oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers einen Vermögenswert iSd § 93 Abs 5 GmbHG darstellt und ob dieses der Vollbeendigung der Gesellschaft entgegenstehen kann.