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Klageerhebung für eine unter Sachwalterschaft stehende Person bedarf nur der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn sie nicht zur ordentlichen Verwaltung zählt

SachwalterschaftJudikaturNZ 2009/63NZ 2009, 215 - 216 Heft 7 v. 1.7.2009

§ 275 Abs 3 ABGB; § 229 Abs 2 ABGB; § 154 Abs 3 ABGB; § 284b ABGB; § 7 Abs 1 ZPO

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