Zusammenfassung: Das OLG Graz beschäftigte sich mit der Frage, ab wann die Rechnungslegungspflicht einer Gesellschaft beginnt und welche Punkte einer Vorgesellschaft im Hinblick auf die Größenklassenmerkmale zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen: § 221 Abs 4 Z 2 HGB; § 283 UGB
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