§ 94 Abs 1 GBG; § 1426 ABGB; § 1444 ABGB; § 55 Abs 1 nö GemO
Der OGH setzte sich im Verfahren mit der Frage auseinander, welche formellen Voraussetzungen für einen Rechtsverzicht einer niederösterreichischen Gemeinde gegeben sein müssen und ob dieser durch Vertrag durchgeführt werden kann.