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§ 153 AußStrG - Unterbleiben der Abhandlung stellt keinen Beschluss dar

AußerstreitrechtJudikaturNZ 2009/30NZ 2009, 112 - 113 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 153 AußStrG; § 7 KO; § 168 ZPO

Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob das Unterbleiben einer Abhandlung nach § 153 AußStrG mit Beschluss anzuordnen oder festzustellen ist, und wie ein derartiger Beschluß auszulegen wäre.

OGH 10.6.2008, 4 Ob 73/08a; LG Wels 23.1.2008, 23 R 219/07f

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