§ 65 GBG
Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob und wann "ewiges Ruhen" im Hypothekarprozess einen Antrag auf Löschung der Klagsanmerkung ermöglichen kann. Insbesondere ging er auf das Problem ein, ob eine derartige Vereinbarung einer Klagsrücknahme gleichzuhalten wäre.