§ 2 Abs 4 AuslBG; Art 43 EG
Der EuGH kam im Verfahren gegen die Republik Österreich zum Schluß, daß die Anwendung des § 2 Abs 4 AuslBG auf Bürger aus den neuen Staaten im Bereich der Firmenbucheintragung von Gesellschaften diskriminierend wäre.
EuGH 22.12.2008, C-161/07

