§ 27 Abs 2 WEG 2002
Der OGH setzte sich im Verfahren mit Aspekten der Klagsanmerkung auseinander. Er prüfte dabei u.a., wie mehrere Rechtsnachfolgen zwischen dem einverleibten Eigentümern und dem Beklagten zu belegen sind und wie in einem solchen Fall mit einem außerbücherlichen Eigentümer zu verfahren ist.