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Prozessgericht hat Antrag auf Klagsanmerkung auf Schlüssigkeit zu prüfen

WohnungseigentumsrechtJudikaturNZ 2009/24NZ 2009, 88 - 89 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 27 Abs 2 WEG 2002

Der OGH setzte sich im Verfahren mit Aspekten der Klagsanmerkung auseinander. Er prüfte dabei u.a., wie mehrere Rechtsnachfolgen zwischen dem einverleibten Eigentümern und dem Beklagten zu belegen sind und wie in einem solchen Fall mit einem außerbücherlichen Eigentümer zu verfahren ist.

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