Zusammenfassung: Das OLG Wien setzte sich mit der Frage auseinander, ob bei einem Verfahren, das von einem abzufindenden Aktionär mißbräuchlich fortgesetzt wird, diesem die Kosten für die Rechtsvertretung auferlegt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 225c Abs 3 AktG; § 225c Abs 4 AktG; § 2 ff SpaltG; § 225 ff AktG