Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage der Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der doppelten Formpflicht zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 GmbHG; § 76 GmbHG; § 200 Abs 1 AktG
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Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage der Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der doppelten Formpflicht zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 GmbHG; § 76 GmbHG; § 200 Abs 1 AktG
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