§ 2 Abs 1 WEG; § 11 Abs 1 WEG; § 94 Abs 1 GBG
Der OGH hatte sich mit dem Verhältnis von Wohnungseigentum und schlichtem Miteigentum zu befassen.
OGH 3.6.2008, 5 Ob 112/08v
§ 2 Abs 1 WEG; § 11 Abs 1 WEG; § 94 Abs 1 GBG
Der OGH hatte sich mit dem Verhältnis von Wohnungseigentum und schlichtem Miteigentum zu befassen.
OGH 3.6.2008, 5 Ob 112/08v