Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich u.a. mit der Frage, inwieweit der Postenlauf im Hinblick auf ein an das unzuständige Gericht adressierte Rechtsmittel zu berücksichtigen ist. Weiters ging er der Frage nach, welchen Inhalt ERV-Folgeeingaben haben müssen, damit diese als vollständig erachtet werden können, und welche Rolle die Bundesrechenzentrums GmbH im Hinblick auf § 89d Abs 1 GOG spielt.