Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob der Einwand eines Dritten, dass eine zu löschende GmbH eine Willenserklärung noch abzugeben hat, im Verfahren beachtlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 GmbHG
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Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob der Einwand eines Dritten, dass eine zu löschende GmbH eine Willenserklärung noch abzugeben hat, im Verfahren beachtlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 GmbHG
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