Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob eine inländische Geschäftsanschrift bei einer österreichischen GmbH vorliegen muss und wie hinsichtlich der Zustellung vorzugehen ist, wenn der Geschäftsbetrieb vorübergehend eingestellt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 11 GmbHG; § 26 GmbHG