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Zu Entscheidung 740

GrundbuchsrechtJudikaturem.o.Univ.Prof. Dr. h.c. Dr. Hans HoyerNZ AGS 2009, 319 Heft 10 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Dr. Hoyer kommentiert die Entscheidung AGS 740 und geht kurz nochmals auf die Frage der Formvorschriften bei der Vorlage von Urkunden im Grundbuchverfahren ein.

Rechtsgrundlagen: § 87 GBG; § 88 GBG

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