Zusammenfassung: Dr. Hoyer nimmt zur Entscheidung AGS 738 Stellung und geht auf die Folgen ein. In der Entscheidung wurde vom OGH u.a. festgehalten, daß die lastenfreie Abschreibung eines Grundstücks mit der Einverleibung der Löschung des nicht mit zu übertragenden Rechts gleichstehen muß.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 1 lit a GBG