§ 815 ABGB; § 802 ABGB
Der OGH befaßte sich in der Entscheidung mit der Frage, welche haftungsrechtlichen Folgen eine Erbe zu befürchten hat, wenn er die Gläubigereinberufung im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens unterläßt.
OGH 18.3.2009, 7 Ob 220/08s; OLG Innsbruck 15.7.2008, 1 R 57/08d