§ 31 GBG; Art IV § 8 Abs 1 Vgb GARG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung, in der sich der OGH mit den Folgen auf eine Beglaubigung (in Vorarlberg) zu befassen hatte, die durch einen Legislator erfolgte, wenn im gegenständlichen Fall die Identität aufgrund eines Personalausweises festgestellt wurde.