§ 130 GBG; § 131 GBG; § 14 PKG
Der OGH befaßte sich mit den Anmerkungen " Widmung für den Deckungsstock" und " Zugehörigkeit zum Deckungsstock", die bei einer Liegenschaft für eine Pensionskasse eingetragen wurden. Im konkreten Anlaßfall ging er der Frage nach, ob diese auf Antrag der Eigentümerin gelöscht werden können.