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Grundbuchsanträge - Schreibfehler

Anmerkungen zur Entscheidungssammlung in GrundbuchssachenGrundbuchsrechtem. Univ.-Prof. Dr. h.c. Dr. Hans HoyerNZ AGS 2008/718NZ AGS 2008, 382 Heft 12 v. 1.12.2008

Der Autor kommentiert eine Entscheidung des OGH in der es um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen Grundbuchsanträge, in denen ein Schreibfehler passierte, berichtigend ausgelegt werden können.

OGH 4.3.2008, 5 Ob 292/07p

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