Der Autor kommentiert eine Entscheidung des OGH in der es um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen Grundbuchsanträge, in denen ein Schreibfehler passierte, berichtigend ausgelegt werden können.
OGH 4.3.2008, 5 Ob 292/07p
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Der Autor kommentiert eine Entscheidung des OGH in der es um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen Grundbuchsanträge, in denen ein Schreibfehler passierte, berichtigend ausgelegt werden können.
OGH 4.3.2008, 5 Ob 292/07p
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