§ 1 UHG; § 435 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob dem Gericht bzgl der tatsächlichen Existenz des Superädifikats bei der Beurteilung des Hinterlegungsantrags eine materielle Prüfpflicht obliegt. Wie hat das Gericht vorzugehen, wenn sich aus dem Antrag ergibt, dass das Superädifikat erst errichtet werden soll?