§ 93 GBG; § 94 Abs 1 Z 1 GBG; § 128 GBG
Der OGH lehnt die Zulässigkeit der Abweisung eines Grundbuchsgesuchs, dessen Genehmigungsfähigkeit von der Erledigung eines noch nicht rechtskräftig abgewiesenen Grundbuchsantrags abhängt, ab und spricht sich für ein Abwarten der Rechtskraft der Vorentscheidung aus.