Zusammenfassung: Der OGH prüft die Zulässigkeit der Widmung von Wohnungseigentumsobjekten und erläutert, dass ein Wohnungseigentümer zur Vermietung der Eigentumswohnung legitimiert ist, sofern keine gegenteilige Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern vorliegt. Eine Einwilligung der anderen Wohnungseigentümer ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 16 WEG 2002; § 2 Abs 2 WEG; § 8 Krnt GplG 1995; § 364 ABGB