Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus steuerlicher Sicht mit der privatrechtlich vereinbarten Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland bzw zur Verwirklichung der Ziele der örtlichen Raumordnung beschäftigt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG