Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus gebührenrechtlicher Sicht mit den Änderungen eines Bestandvertrags über " vorläufige" Bestandflächen und Nachtrag beschäftigt.
Rechtsgrundlagen: § 21 GebG; § 33 TP 5 GebG