Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus steuerlicher Sicht mit der Abfindung Pflichtteil mit Realisat aus endbesteuertem Vermögen beschäftigt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG