Zusammenfassung: Das OLG Wien prüft, ob ein Mitglied einer Interessensvertretung rechtsgültig eine Sonderprüfung und Bucheinsicht bezüglich einer von der Interessensvertretung gestifteten Privatstiftung beantragen kann.
Rechtsgrundlagen: § 5 PSG; § 9 Abs 1 Z 3 PSG; § 35 Abs 3 Satz 2 PSG; § 31 PSG