Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus gebührenrechtlicher Sicht mit Standard-Softwarelizenzverträge als Werknutzungsverträge beschäftigt.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs 4 Z 2 GebG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus gebührenrechtlicher Sicht mit Standard-Softwarelizenzverträge als Werknutzungsverträge beschäftigt.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 Abs 4 Z 2 GebG
Schlagwörter: