Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus steuerlicher Sicht mit der Erbschaftssteuer für Lebensversicherungssumme trotz Erbringens von Gegenleistungen beschäftigt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 ErbStG