Zusammenfassung: Ein Schadenersatzanspruch wegen vorwerfbarer Unkenntnis eines fremden Forderungsrechts setzt eine deutliche sozial-typische Erkennbarkeit des Forderungsrechts voraus.
Rechtsgrundlagen: § 652 ABGB; § 938 ff ABGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Ein Schadenersatzanspruch wegen vorwerfbarer Unkenntnis eines fremden Forderungsrechts setzt eine deutliche sozial-typische Erkennbarkeit des Forderungsrechts voraus.
Rechtsgrundlagen: § 652 ABGB; § 938 ff ABGB
Schlagwörter: