Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus steuerlicher Sicht mit den Einlagen von Kommanditisten in eine GmbH & Co KG (knapp) vor Abschluss des Einbringungsvertrags auseinandersetzt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 2 KVStG; § 22 UmgrStG