§ 94 Abs 1 Z 1 GBG; ; § 137 EO; § 138 EO; § 208 EO
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass nach der Anmerkung der Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens bezüglich des Stammsitzgrundstücks einer Agrargemeinschaft die Absonderung von Teilwald- oder Mitgliedschaftsrechten die Einwilligung des betreibenden Gläubigers voraussetzt.