§ 15a GmbHG; § 20 Abs 2 GmbHG; § 92 Abs 1 GmbHG
Eine Beschränkung des Aufgabenbereichs eines Nachtragsliquidators entfaltet nur im Innenverhältnis Rechtswirkung. Die Funktionsbeendigung eines Notgeschäftsführers setzt einen gerichtlichen Enthebungsbeschluss voraus.