Zusammenfassung: Die Einbringung eines Unternehmens mit negativem Wert in eine GmbH begründet eine Verletzung des Verbots der Einlagenrückgewähr.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 15 FBG; § 12 Abs 1 UmgrStG; § 14 Abs 2 UmgrStG; § 19 Abs 2 UmgrStG; § 82 GmbHG; § 197 HGB; § 203 Abs 5 HGB