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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen - Umgründung

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG WienNZ 2007/6NZ 2007, 96 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Die Gläubiger sind zur Beantragung der gerichtlichen Festlegung einer Sicherheit im Rahmen einer Spaltung nicht legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 15 SpaltG

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