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Pflichten des Kreditinstituts bei legitimierten Sparbüchern und Guthaben von über 15.000, sowie bei Guthaben unter gerichtlich verfügter Sperre; Voraussetzungen der Klagsgenehmigung für den Sachwalter

ZivilrechtNZ 2007/25NZ 2007, 87 - 88 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 154 Abs 3 ABGB; § 228 ABGB; § 282 ABGB; § 193 Abs 2 AußStrG; § 31 BWG; § 32 BWG; § 40 BWG

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