Pflichten des Kreditinstituts bei legitimierten Sparbüchern und Guthaben von über 15.000, sowie bei Guthaben unter gerichtlich verfügter Sperre; Voraussetzungen der Klagsgenehmigung für den Sachwalter
ZivilrechtNZ 2007/25NZ 2007, 87 - 88 Heft 3 v. 1.3.2007