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Führung von Doppelnamen im Firmenwortlaut der GmbH

HandelsrechtWertpapierrechtNZ 2007/30NZ 2007, 93 - 94 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Gesellschafter einer GmbH trifft die Verpflichtung, einen Doppelnamen in der Firma zu führen.

Rechtsgrundlagen: § 5 GmbHG; § 93 ABGB

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