§ 49 Abs 2 GmbHG; § 52 GmbHG
Nach der Registrierung einer Kapitalerhöhung im Firmenbuch kommt eine Anfechtung des Übernahmsvertrags nicht mehr in Betracht.
OGH 17.10.2006, 1 Ob 135/06w
§ 49 Abs 2 GmbHG; § 52 GmbHG
Nach der Registrierung einer Kapitalerhöhung im Firmenbuch kommt eine Anfechtung des Übernahmsvertrags nicht mehr in Betracht.
OGH 17.10.2006, 1 Ob 135/06w