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Schadenersatzpflicht des Gewalthabers; Verjährungsbeginn

ZivilrechtNZ 2007/27NZ 2007, 89 - 90 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 1012 ABGB; § 1488 ABGB; § 1489 ABGB

Der Herausgabeanspruchs bezüglich des Differenzbetrags zwischen dem vom Gewalthaber geleisteten Betrag und dem angemessenen Aufwand ist als Schadenersatzanspruch zu qualifizieren. Die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB wird mit Kenntnis des Schadens und des Schädigers in Gang gesetzt.

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