§ 572 ABGB
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Erbseinsetzung der früheren Ehefrau zur Alleinerbin das Testament aufgrund eines Motivirrtums eo ipso ungültig werden lässt. Im zugrundeliegenden Sachverhalt setzte der Erblasser seine damalige Ehefrau zu seiner Alleinerbin ein. Nach der späteren Scheidung unterließ es der Erblasser, das Testament zu ändern. Nach seinem Tod versuchten seine Kinder, die erblasserische Verfügung zu bekämpfen.