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Automationsunterstützt geführte Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

ZivilrechtLtdStA Dr. Günter AuerNZ AGS 2007/690NZ AGS 2007, 313 - 314 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 27 GBG; § 26 GBG; § 31 GBG; § 94 Abs 1 Z 3 GBG

Bei Festlegung einer aufschiebenden Bedingung in einem Kaufvertrag muss der Eintritt der Bedingung (in concreto: Zahlung des Kaufpreises) urkundlich nachgewiesen werden.

OGH 30.1.2007, 5 Ob 253/06a

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