§ 823 ABGB
Auch wenn der Erbschaftskläger nur einen Teil der Erbschaft beansprucht, ist er nicht legitimiert, im Rahmen der Erbschaftsklage auf Zahlung zu klagen.
OGH 26.4.2006, 3 Ob 219/05k
§ 823 ABGB
Auch wenn der Erbschaftskläger nur einen Teil der Erbschaft beansprucht, ist er nicht legitimiert, im Rahmen der Erbschaftsklage auf Zahlung zu klagen.
OGH 26.4.2006, 3 Ob 219/05k